Der Preis des Erfolgs ist die Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will.
Frank Lloyd Wright (1869 – 1959)
Team
In unserem Team haben wir alle etwas gemeinsam: Wir legen großen Wert auf hohe Qualifikation, Spezialisierung und Kreativität. Das gesamte Team bildet sich deshalb kontinuierlich fort. Das Ergebnis ist eine juristische Expertise, die von jedem einzelnen Mitarbeiter geprägt wird – von der Rechtsanwaltsfachangestellten über die geprüfte Rechtsfachwirtin bis hin zu unseren Rechtsanwälten. Alle unsere Anwälte sind entweder bereits Fachanwälte für Arbeitsrecht oder befinden sich in der entsprechenden Ausbildung. Bildung verstehen wir als unser wichtigstes Kapital, in das wir bewusst investieren.
Auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts beraten und vertreten wir Sie spezialisiert, praxisorientiert und prompt. Bundesweit.
Dr. Caroline Hinds
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Dr. Caroline Hinds ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Deutsch und Englisch spricht sie als Muttersprache. Frau Dr. Hinds ist in Berlin als Anwältin zugelassen. Sie nimmt regelmäßig als Beisitzerin in betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen teil.
Biografie
- 2015 Fachanwaltskurs für Sozialrecht
- seit 2006 zugelassen als Fachanwältin für Arbeitsrecht
- seit 1997 verschiedene Lehrtätigkeiten, derzeit Lehrbeauftragte für Bühnenarbeitsrecht an der Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelsohn Bartholdy, Leipzig
- 1997 Anwaltszulassung
- 1996 Zweites Staatsexamen in Stuttgart
- 1994 Promotion an der Universität Bonn
- 1993 – 1996 Referendariat am Landgericht Tübingen, Wahlstation bei der Deutschen UN-Vertretung in New York
- 1992 Verfassungsrechtliche Beraterin der Verfassungskommission des Sächsischen Landtages
- 1989 Erstes Staatsexamen in Köln
- 1984 – 1989 Studium in Bonn und Tübingen
- *1964, deutsche und englische Staatsbürgerschaft
- Muttersprachen Deutsch, Englisch
- Fremdsprachen Französisch, Spanisch
- 2013 und 2015 Finisher Berlin Marathon
Publikationen
- Umweltrechtliche Präventionspflichten zur Verhinderung von Umweltschäden, Frankfurt a. M. 1997
- Die neue Verfassung des Freistaates Sachsen – Berechtigte oder unberechtigte Kritik an der Verfassungsgebung, in: Zeitschrift für Rechtspolitik 1993
- Das Prinzip „sic utere tuo ut alienum non laedas“ und seine Bedeutung im internationalen Umweltrecht, in: Archiv des Völkerrechts 1992, S. 298 ff.
Michaela Januzyk
Büroleitung
Clemens Heffler
Auszubildender
Weiterbildungen
Lernen ist wie rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.
Unser Team folgt dem Credo und legt hohen Wert auf kontinuierliche Weiterbildung. Wir führen daher regelmäßig interne Fortbildungen in unserer Kanzlei durch.
Den Fachanwaltstitel darf nur führen, wer – nach umfangreicher Fortbildung, Prüfung und Nachweis eines breiten Spektrums an praktischer Erfahrung – jedes Jahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung bei der Anwaltskammer nachweist.