Nachträgliche Aussetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. April 2010, Geschäftszeichen 13 Sa 282/10 § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG Leitsätze der Bearbeiterin: Ein Antrag des Arbeitgebers im Berufungsverfahren, die sofortige Vollstreckung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs vorläufig einzustellen, kann nur erfolgreich sein, wenn die Tatsache, dass ein unersetzbarer Nachteil droht, erst nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils beweisbar wurde. […]